Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von marografik.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotografie 

 

von marografik by Mandy Roth 

Adelsbergstraße 300 

09127 Chemnitz 

 

1.Geltung

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden

AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote,

Lieferungen und Leistungen.

1.2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des

Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des

Bildmaterials zur Veröffentlichung.

1.3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei

Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier-

mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine

Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

1.4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrück-

kliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und

Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen

getroffen werden.

 

2. Auftragsproduktionen

2.1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten

während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen

anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprüng-

lich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorge-

sehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertre-

ten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeit-

honorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2.2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der

Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für

Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

2.3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden

nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen

ausgewählt.

2.4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen

keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsge-

mäß und mängelfrei abgenommen.

 

3. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

3.1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in wel-

cher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten ins-

besondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

3.2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial

um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheber-

rechtsgesetz handelt.

3.3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind

eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

3.4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem

Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

3.5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an

Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen

Verarbeitung weitergeben.

3.6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder

Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang

mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß

und wie verzeichnet zugegangen.

 

4. Nutzungsrechte

4.1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen

Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Daten-

banken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die

Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren

Printobjektes.

4.2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder

Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von

mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

4.3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige

Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der

Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben

hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im

Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich

des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4.4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung

oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen

Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: 

eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,

produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen

Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern

aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische

Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit

dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem.

Ziff.III 5. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jeg-iche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-

Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um inter-

ne elektronische Archive des Kunden handelt),

die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung

oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur

Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

4.5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektro-

nische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes

sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei

Kennzeichnung und Nennung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

4.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teil-

weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu über-

tragen.

4.7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur

gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen

Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

4.8. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der

vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jewei-

ligen Vertragsverhältnis.

 

5. Haftung

5.1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter

Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes

Release-Formular beigefügt. 

5.2. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

5.3. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde

für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. 

 

6. Honorare

6.1. Es gilt das vereinbarte Honorar. 

6.2. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigenMehrwertsteuer.

6.3. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem

vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

6.4. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,

Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche

Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

6.5. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion

in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung

fällig. 

6.6. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen ent-

sprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

6.7. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in

Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei

Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke

fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens

EURO 75,00 pro Aufnahme an.

6.8. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbe-

strittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

6.9.Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen

Gegenforderungen.
6.10. Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, ist folgender Ausgleichswert zu zahlen: 8 bis 4 Wochen vor dem Termin 50% der Gesamtsumme, bei weniger als 4 Wochen bis zum vereinbarten Termin 75% der Gesamtsumme



7. Rückgabe des Bildmaterials

7.1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der

Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach

dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei

Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen

Genehmigung des Fotografen.

7.2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind

die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder

die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten. 

7.3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis

Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder

Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens

innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein

keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die

Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur

wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

7.4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in

branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der

Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

 

8. Vertragsstrafe, Schadensersatz

8.1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,

Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall

eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehalt-

lich weitergehender Schadensersatzansprüche.

8.2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähi-

gem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw.

übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

 

9. Allgemeines

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei

Lieferungen ins Ausland. 

9.2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform.

9.3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die-

ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver-

pflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame

Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch

am nächsten kommt.

 

9.4.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen. 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mediendesign 

 

Marografik by Mandy Roth 

Adelsbergstraße 300 

09127 Chemnitz 



1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen zwischen dem Mediendesigner und

dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine 

Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Mediendesigner in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Designer ausdrücklich zustimmt.

 

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1. Jeder dem Mediendesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit 

stehen dem Mediendesigner insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.

2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung 

berechtigt den Mediendesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

2.4. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber 

an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer.

2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

2.6. Der Mediendesigner hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Mediendesigner zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann der Mediendesigner 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

2.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

3. Vergütung

3.1. Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die 

Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen für reine Design-Leistungen sind Beträge, die nach UstG 7% Umsatzsteuer enthalten.
3.2. Bei der Bearbeitung der Leistung nach Paketwahl behält sich der Mediendesigner vor, eine Anzahlung von 50% des Paketgesamtpreises zu verlangen, die restlichen 50% werden, soweit nicht anders vereinbart, nach Beendigung des Auftrags unverzüglich seitens des Auftragnehmers gezahlt. Sollte sich während der Bearbeitung zeigen, dass eine längere Bearbeitungsdauer als im Paket vorgesehen von Nöten ist, ist der Mediendesigner berechtigt, die geleisteten Stunden gemäß vereinbartem Stundensatz abzurechnen.

3.3. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Designer berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.



4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

 

4.1. Der Designer ist berechtigt,nach Absprache die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem 

Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.4. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

5.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

5.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

5.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Mediendesigner hohe finanzielle Vorleistungen, sind 

angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% als Anzahlung und die restlichen 50% nach Abnahme des Werkes seitens des Auftragnehmers.

5.4. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie 

die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

 

6. Eigentumsvorbehalt etc.

6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an den Designer zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

 

7. Digitale Daten

7.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

7.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designer geändert werden.



8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

8.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Mediendesigner Korrekturmuster vorzulegen.

8.2. Die Produktionsüberwachung durch den Mediendesigner erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Mediendesigner berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Mediendesigner 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Mediendesigner ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.



9. Gewährleistung

9.1. Der Mediendesigner verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

9.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Mediendesigner geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

10. Haftung

10.1. Der Mediendesigner haftet sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte 

Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, 

Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf dem Ersatz des typischen, vorhersehbaren 

Schadens begrenzt.

10.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Mediendesigner gegenüber 

dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Mediendesigner kein Auswahlverschulden trifft. Der Mediendesigner tritt in 

diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

10.3. Sofern der Mediendesigner selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der 

Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Mediendesigners zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

10.4. Der Auftraggeber stellt den Mediendesigner von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Mediendesigner stellen wegen eines Verhaltens, für 

das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. 

10.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

10.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des Mediendesigners.

10.7. Für die wettbewerbs-kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Mediendesigner nicht.

 

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der 

Mediendesigner behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

11.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Mediendesigner eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch 

Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

11.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Mediendesigner übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Mediendesigner von allen 

Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

12. Schlussbestimmung

12.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Mediendesigners.

12.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

12.4. Gerichtsstand ist der Sitz des Mediendesigners. Der Designer ist berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu Klagen.